Bewerbung

Der ökologische Landbau zeichnet sich durch eine besonders umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Wirtschaftsweise aus. Er trägt damit zu einer nachhaltig bewirtschafteten und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Der geschlossene Nährstoffkreislauf im ökologischen Landbau fördert und erhält die Artenvielfalt der Agrar-Ökosysteme in  besonderer Weise und dient damit dem Schutz der heimischen Fauna und Flora. Gleichzeitig schafft oder erhält der ökologische Landbau Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen.

Produkte und Dienstleistungen des ökologischen Landbaus genießen eine besondere Wertschätzung und werden von Verbrauchern immer mehr nachgefragt. Das gesellschaftliche Interesse an dieser Bewirtschaftungs- und Lebensform nimmt immer mehr zu.

Die Bundesregierung setzt sich daher für den ökologischen Landbau ein. In diesem Zusammenhang schreibt die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum dreizehnten Mal den Wettbewerb um den Förderpreis Ökologischer Landbau zur Auszeichnung von beispielhaften Innovationen im Bereich des ökologischen Landbaus aus.

Mit dem Förderpreis Ökologischer Landbau werden ökologisch wirtschaftende Betriebe oder Zusammenschlüsse von ökologisch wirtschaftenden Betrieben ausgezeichnet, die innovative Leistungen in die Praxis ihres Betriebes eingebunden und umgesetzt haben oder eine besondere gesamtbetriebliche Konzeption nachhaltig verfolgen. Die Leistungen der Preisträger sollen auf andere Betriebe übertragbar sein und können damit zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen. Der Förderpreis kann auch dazu dienen,

  • viele Verbraucher über die Produktionsweise und die Qualität der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu informieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe weiter zu erhöhen sowie
  • Anregung für landwirtschaftliche Betriebe zur Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise zu geben.

Der Förderpreis Ökologischer Landbau 2013 ist mit insgesamt bis zu 22.500 Euro dotiert.

Hinweis: Die Preisgelder werden als De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20.12.2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor
(Amtsblatt der EG Nr. L 337 vom 21.12.2007, S. 35) eingestuft.

Der Förderpreis wird organisiert und ausgerichtet von der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 312
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: 0228 – 99 6845 - 3280
Fax: (0228) 6845 2907
E-Mail: boeln@ble.de
Internet: www.bundesprogramm.de

und

initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Postfach 14 02 70
53107 Bonn
Fon: (0228) 99 529-0
Fax: (0228) 99 529-42 62
Internet: www.bmelv.de