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Infos zur Barrierefreiheit

Die Prüfung der Barrierefreiheit der Internetseite des Föderpreises durch das Projekt BIK im November 2008 erbrachte mit 95,5 von 100 möglichen Punkten ein sehr gutes Ergebnis.
Hier finden Sie die Ergebnisse der BITV-Prüfung.
Anregungen zur Barrierefreiheit
Sie haben Probleme mit der Zugänglichkeit der Webseite? Sie haben Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder Wünsche? Schreiben Sie uns eine Mail!info@foerderpreisoekologischerlandbau.de
Was bedeutet "Barrierefreiheit"?
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Nach §4 BGG bedeutet "Barrierefreiheit" für Web-Inhalte:
"Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltet Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
Nach § 11 des BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Auf Grund dieses Paragrafen hat das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.
Quelle: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
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